Ausgangslage
Für eine wachsende Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Übergang von der obligatorischen Schule in eine berufliche Grundbildung oder auch der erfolgreiche Abschluss einer Berufslehre stark gefährdet. Gründe wie ungenügende schulische Leistungen, mangelnde Sozialkompetenz aber auch andere vielschichtige Gründe können dazu führen. Andererseits sind aber auch die Anforderungen an eine berufliche Grundbildung und damit die Erwartungen der Betriebe und der Berufsfachschule gestiegen.
Zielsetzung des Case Managements
Das Case Management Berufsbildung CMB soll sicherstellen, dass Jugendliche, deren Einstieg stark gefährdet ist, frühzeitig erfasst und in einen strukturierten Begleitprozess aufgenommen werden. Mit individuell abgestimmten Massnahmen werden sie zu einem nachobligatorischen Abschluss geführt. Die Erfassung erfolgt ab dem 8. Schuljahr oder auch während der beruflichen Grundbildung. Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2015 mindestens 95 Prozent aller 25 jährigen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können.
Voraussetzungen
Das CMB beginnt frühestens im 8. Schuljahr und endet mit erfolgter Integration in die Berufsbildung oder nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II. Das CMB Schaffhausen richtet sich ausschliesslich an Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen oder mit einem hier genehmigten Lehrvertrag. Der CMB-Prozess beginnt, wenn alle Beteiligten ihr schriftliches Einverständnis erklärt haben. Die Erfassung und Zulassung erfolgt anhand von vorgegebenen Kriterien.
Erfassung
Eine Aufnahme von Jugendlichen ins CM1 ist dann angesagt, wenn die Gefährdung des Berufseinstiegs mehrere Ursachen hat und deshalb durch eine einzige Beratungsstelle nicht aufgefangen werden kann. Die Erfassung erfolg ausschliesslich via verantwortliche Person in der Schule und Berufsberatung.
Eine Aufnahme von Berufslernenden ins CM2 ist dann angesagt, wenn ein erfolgreicher Lehrabschluss sehr gefährdet ist, oder wenn ein Lehrabbruch droht oder bereits erfolgt ist. Die Erfassung erfolgt ausschliesslich über die zuständige Person in der Lehraufsicht der Abteilung Berufsbildung.
Der CMB-Prozess beginnt, wenn alle Beteiligten ihr schriftliches Einverständnis erklärt haben. Die Erfassung und Zulassung erfolgt anhand von vorgegebenen Kriterien.
Grundsätze: Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Die Case Managerin, der Case Manager koordiniert die beteiligten Akteure sowohl über institutionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg.