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Neuer Lehrvertrag seit Sommer 2011
Seit Lehrbeginn 2011 ist das neue, schweizweit einheitliche Formular für das Einreichen des Lehrvertrages obligatorisch.
Neu auf dem Formular ist insbesondere das Feld der neuen Sozialversicherungsnummer (AHVN13). Diese erhalten neu alle Personen, die mehr als vier Monate in der Schweiz niedergelassen sind oder Schweizer/-innen bei der Geburt. Die AHVN13 kann bei der AHV-Ausgleichskasse eingeholt werden. Sie ist ebenfalls auf allen Krankenkassenversicherungskarten aufgedruckt.
Seit Lehrbeginn 2011 ist die Angabe der AHVN13 obligatorisch. Wir bitten unsere geschätzten Lehrbetriebe, dies entsprechend zu berücksichtigen. Verträge mit fehlender Nummer können erst nach aufwändigen Rückfragen genehmigt werden.
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