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Gesetzliche Grundlage

Artikel 44 de Berufsbildungsverordnung (BBV)
Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche

Der Besuch eines Ausbildungskurses ist für die Berufsbildnerinnen/Berufsbildner obligatorisch. Ausnahmen können bei Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung von der kantonalen Behörde nach den Richtlinien des Bundesamtes bewilligt werden.

Das Bundesamt bestimmt das Mindestprogramm der Kurse. Ein Kurs muss wenigstens 40 Lektionen und alle Stoffgebiete umfassen.

Der Kursausweis wird denjenigen Teilnehmenden abgegeben, die den Kurs vollständig besucht haben.

Der Kursausweis berechtigt die Inhaberin/den Inhaber, unter den Voraussetzungen nach Artikel 45 BBG, in der ganzen Schweiz Lernende auszubilden.

Was beinhaltet ein Berufsbildnerkurs?

Berufsbildner sollen die Voraussetzungen für eine systematische, fachgemässe und verständnisvolle Ausbildung von Lernenden erwerben.

Gegenstand der Berufsbildnerkurse sind vorab die praktischen Probleme der Ausbildung von Lernenden. Die Teilnehmenden erhalten deshalb Gelegenheit zur aktiven Auseinandersetzung mit den Inhalten der verschiedenen Kapitel.

Stoffprogramm:

- Grundlagen der Berufsbildung
- Gesetzliche Grundlagen des Lehrverhältnisses
- Jugendliche im Lehrlingsalter
- Selektion von Lernenden
- Führung und Erziehung der lernenden Person
- Qualifikation des Lernenden
- Ausbildungsplanung
- Lehren und Lernen im Betrieb
- Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge
- Berufsbildner und Berufsschule
- Berufsbildner und Qualifikationsverfahren

Kurskosten Fr. 600.– (5 Kurstage pauschal)

Inklusive Verpflegung und Kursunterlagen. In der Regel dauern die Kurse von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-- erhoben.
Später wird eine administrative Gebühr von Fr. 400.-- fällig.
Es kann jedoch eine Ersatzperson delegiert werden.