Verantwortliche BerufsbildnerInnen aus einem Schaffhauser Lehrbetrieb erhalten eine persönliche Einladung und werden bei einer Anmeldung bevorzugt behandelt.
Sollten nicht alle Plätze belegt werden, können wir zusätzlich folgende Personen berücksichtigen:
> Wer in einem Schaffhauser Lehrbetrieb an der Ausbildung von Lernenden beteiligt ist und die fachlichen Mindestanforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt;
> Wer im Rahmen seiner Weiterbildung diesen Kurs zu besuchen hat (Berufsprüfung/Höhere Fachprüfung);
> Wer in einem ausserkantonalen Lehrbetrieb als verantwortliche/r Berufsbildner/in wirkt.
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