Dürfen Ferien infolge Rekrutenschule am Ende der Lehrzeit gekürzt werden?
Wird der/die Auszubildende ohne sein/ihr Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert (z.B. wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst), so können die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden, wenn die Verhinderung zwei volle Monate gedauert hat, um zwei Zwölftel, wenn sie drei Monate gedauert hat usw. Vorbehalten bleiben günstigere einzel- oder gesamtarbeitsvertragliche Vereinbarungen.
Wie viel Lohn erhält der/die Auszubildende während der Lehrzeit, die in die Rekrutenschule fällt?
Der/die Auszubildende hat für jeden besoldeten Diensttag Anrecht auf Entschädigung. Deckt dies weniger als 80% des im Lehrvertrag vereinbarten Lohnes, ist der Lehrmeister/die Lehrmeisterin verpflichtet die Differenz zu 80% des Lohnes bis zum Vertragsablauf zu bezahlen. Ist der Betrag der Erwerbsaus-fallentschädigung (EO) höher als 80% des vereinbarten Lehrlingslohnes, ist der Lehrbetrieb verpflichtet den gesamten Betrag er EO auszuzahlen.
Die Entschädigung wird grundsätzlich direkt den dienstleistenden Personen ausbezahlt. Richten ihnen jedoch die Arbeitgebenden für die Zeit des Dienstes Lohn aus, kommt die Entschädigung den Arbeitgebenden zu, soweit sie die Lohnzahlung nicht übersteigt.