< Überbetriebliche Kurse >
Überbetriebliche Kurse dienen - ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule - der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, beurteilen die Organisationen der Arbeitswelt und wird in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Träger der überbetrieblichen Kurse sind in der Regel die Berufsverbände.

Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge des Bundes und der Kantone sowie durch Beiträge der Berufsverbände.

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch. Die kantonale Behörde kann auf Gesuch hin die lernende Person oder den Lehrbetrieb von der Kurspflicht befreien, wenn die entsprechenden Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer externen Lehrwerkstätte vermittelt werden.

Der lernenden Person dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine zusätzlichen Kosten entstehen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung
abgewälzt werden, sondern werden vom Lehrbetrieb übernommen.