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Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf zwei verschiedenen Wegen erlangen:
>> nach Artikel 32 BBG (Prüfung für Erwachsene)
>> Validierungsverfahren
Wenn Sie sich für einen Berufsabschluss nach Art. 32 oder dem Validierungsverfahren interessieren setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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