< Art. 32 >
Zulassung
Laut Artikel 32 BBV können Erwachsene ohne Lehrvertrag zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden wenn:
  • sie mindestens 5 Jahre berufliche Erfahrung haben
  • ein Nachweis der Erlangung des schulischen Wissens erbracht wird

Dispensation
Wird der Nachweis erbracht, dass die für den Abschluss einer beruflichen Bildung geforderten Kompetenzen bereits vorhanden sind, werden berufliche und ausserberufliche Praxiserfahrung sowie fachliche und allgemeine Bildung angemessen angerechnet.